Das bedeuten die Farben der Arzt-Rezepte wirklich
Die Rezepte gibt es in verschiedenen Farben: Gelb, grün, rosa, blau – was bedeutet das? Beim Arzt kennt man die verschieden farbigen Rezepte
Wer ein Rezept oder mehrere Rezepte vom Arzt erhält, dem wird ein kleiner Zettel in rosa, grün, gelb oder blau überreicht. Doch wirklich Gedanken darüber, was die Farben bedeuten, haben sich bisher die wenigsten darüber gemacht. Es hat jedoch einen ganz bestimmten Grund, warum einige Patienten beispielsweise einen rosa Rezept erhalten, während andere mit den gleichen Medikamenten eines in einer anderen Farbe bekommen ...
Doch viele kennen diesen Grund überhaupt nicht. Auf den nächsten Seiten erklären wir, was dahinter steckt und was es noch so an vielen kleinen, entscheidenden Details gibt, die uns beim Arzt jedoch noch nie aufgefallen sind.
1. Rosa Rezept
Der Klassiker für alle gesetzlich Versicherten. Die Krankenkasse übernimmt die meisten Kosten, man selbst muss unter Umständen ein bisschen dazu zahlen. Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es handelt sich hierbei um die gesetzliche Zulage, die der Patient selbst leisten muss, der restliche Teil des Rezeptes wird von der Krankenkasse bezahlt. Das Rezept ist 28 Tage lang gültig.
2. Blaues Rezept
Wer damit in die Apotheke kommt, ist meist privat versichert und müssen somit den Kauf ihres vom Arzt verschriebenen Medikamentes selbst bezahlen. Doch auch Kassenpatienten können einen blaues Rezept erhalten. Das Rezept kann jedoch auch verschrieben werden, wenn der Arzt einem Patienten ein Medikament auf Wunsch des Patienten verschreibt, der Arzt selbst die Behandlung mit diesem Medikament jedoch nicht für notwendig hält. Ein weiteres Beispiel für die Verschreibung eines blauen Rezeptes ist die Antibaby-Pille für Frauen über 20 Jahre. Privatpatienten, die das Rezept einlösen, bekommen das Geld zurückgezahlt. Kassenpatienten zahlen den vollen Preis ohne Erstattung. Das blaue Rezept ist drei Monate gültig.
3. Grünes Rezept
Der Arzt nutzt dieses grüne Rezept für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, was bedeutet, dass der Patient selbst die Kosten tragen muss. Allerdings kann man das Rezept plus Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Das kann sich von Fall zu Fall so richtig lohnen. Schwangere bekommen zum Beispiel bis zu 500 Euro erstattet. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse für Medikamente, die mit dem grünen Rezept verschrieben werden keine Kosten, da es sich dabei eher um eine Empfehlung handelt, die der Arzt ausspricht. Dafür besitzt das grüne Rezept keine begrenzte Gültigkeit, sondern kann nicht ablaufen, was ebenfalls im Empfehlungscharakter des Rezeptes Begründung findet.
4. Gelbes Rezept
Das gelbe Rezept verfällt bereits nach nur sieben Tagen. Es ist für Medikamente die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, wie zum Beispiel sehr starke Schmerzmittel. Aufgrund dem Unterliegen der Betäubungsmittelverordnung können Medikamente, die über dieses Rezept verschrieben werden, ausschließlich vom Arzt verschrieben werden und können daher nicht ohne Rezept in einer Apotheke erworben werden. Zugleich trägt der Arzt aufgrund dessen auch die Verantwortung für das Verschreiben des entsprechenden Medikaments. Allerdings sind die Krankenkassen beim gelben Rezept nicht dazu verpflichtet, das Rezept auch zu genehmigen. Es ist dreiteilig, damit ein Durchschlag in der Arztpraxis bleibt und einer in der Apotheke.
Es gibt noch ein fünftes Rezept, das weiß ist...
5. Weißes (T-)Rezept
Das sogenannte T-Rezept ist ein Sonderfall. Mit diesem zweiseitigen Rezept, wird die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten überwacht, die beispielsweise zwar bei einer Krebserkrankung des Knochenmarks helfen, gleichzeitig aber zur Missbildung bei Neugeborenen führen, da es sich um Medikamente mit sehr speziellen Wirkstoffen (Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) handelt. Um das zu verhindern wird hier bei den Rezepten ganz genau hingeschaut. Dieses Rezept ist lediglich sechs Tage gültig.