Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!

Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.

Was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, erfährst du bei uns.
Quelle: IMAGO / Westend61

Es ist wieder so weit: Der Frühling kehrt ein und macht richtig Lust auf ausgelassene Aufenthalte im Garten oder auf dem Balkon. Die wärmeren Tage laden dazu ein, die Natur zu genießen, den Grill anzuwerfen und gemütliche Stunden im Freien zu verbringen. Doch einige Aktivitäten im Freien können schon mal zu Konflikten mit den Nachbarinnen führen. Ob es um laute Musik, den richtigen Zeitpunkt für Gartenarbeiten oder das Anzünden eines Lagerfeuers geht – es gibt viele Regeln, die beachtet werden müssen. Bei uns erfährst du, was im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was verboten ist, damit du den Frühling in vollen Zügen genießen kannst, ohne Ärger mit den Nachbar*innen zu riskieren.

Jeder Deutsche liebt es …

Das Grillen gilt als des Deutschen liebstes Hobby.
Quelle: IMAGO / Arnulf Hettrich
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#1 Grillen 

Grillen gehört für viele zum festen Frühlings- und Sommerprogramm und bietet den perfekten Ausklang nach einem langen Arbeitstag. Aufgrund der Rauchentwicklung, des Geruchs und weiterer Faktoren kommt es während der warmen Monate jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbar*innen. Doch wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Zum Thema Grillen gibt es keine konkreten Regeln im Miet- und Wohnungsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch: Nachbar*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn es im Mietvertrag nicht anders festgehalten wurde, ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon unter Rücksichtnahme der Nachbar*innen generell immer erlaubt. Wer jedoch auf einen Gas- oder Elektrogrill ausweicht und ab 22 Uhr die nächtliche Ruhezeit einhält, sollte keine Probleme haben. 

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Bei der nächsten Aktivität im Freien gilt es, Rücksicht zu nehmen … 

Im Frühling kommt richtige Feierstimmung auf.
Quelle: IMAGO / Panthermedia

#2 Feiern und laute Musik hören 

Ähnlich wie beim Grillen haben Mieter*innen beim Feiern auf dem Balkon und im Garten beinahe freie Hand. Auch hier gilt, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Sollte deine Garten- oder Balkonparty doch mal länger dauern, solltest du dies am besten vorab bei deinen Nachbar*innen anmelden, um Konflikte zu vermeiden. 

Die nächste Sache macht vielleicht nicht jeder … 

Im Garten und auf dem Balkon lässt es sich besonders gut sonnen.
Quelle: IMAGO / Westend61

#3 Nacktsonnen 

Für manche ersetzt der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon gerade um die warmen Monate herum auch den Urlaub. Wenn du dich bei höheren Temperaturen gerne nackt sonnst, kannst du dies auch weiterhin ohne Bedenken tun. Laut Gesetz darfst du in deinem privaten Wohnraum, und dazu gehören auch Garten und Balkon, tun und lassen, was du möchtest. Wer sich also ohne oben sonnt oder nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt, begeht keine Straftat. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn dein Garten von einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule einsehbar ist. In diesem Fall gilt, das Kindeswohl zu beachten und sich nicht allzu freizügig zu zeigen. 

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Im Frühling und Sommer werden Balkon und Garten zum entspannen Raucherort.
Quelle: IMAGO / HalfPoint Images

#4 Rauchen 

Die meisten Menschen möchten aus Hygienegründen nicht in der Wohnung rauchen und gehen deshalb lieber auf den Balkon. In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches das Rauchen auf dem Balkon oder im Garten untersagt. Jedoch gilt es, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Fühlt sich diese durch zu häufiges Rauchen übermäßig belästigt, kann sie rechtlich dagegen vorgehen. Daher empfiehlt es sich bei Belastung, beispielsweise durch das Passivrauchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbar*innen zu finden. Eine Festlegung über bestimmte Rauchzeiten kann zum Beispiel helfen. 

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Auch hier solltest du Vorsicht zu üben …

Pflanzen gestalten Garten, Balkon und Terrasse besonders einladend.
Quelle: IMAGO / Christian Ohde

#5 Pflanzen und Bewässerung

Mieter*innen dürfen ihren Balkon nach Lust und Laune mit Blumenkästen, Blumentöpfen und Co. schmücken. Allerdings müssen diese gut befestigt werden, sodass bei Wind und Wetter keine Verletzungsgefahr für Nachbar*innen oder Passant*innen besteht. Beim Bewässern der Pflanzen solltest du außerdem darauf achten, die Fassade nicht zu beschädigen und Rücksicht auf deine Nachbar*innen zu nehmen. Auch im Garten steht der individuellen Gestaltung durch Pflanzen und Co. nichts im Weg, wenn du dadurch das Eigentum der Vermieter*innen nicht beschädigst. 

Dieses Detail entgeht vielen …

Im Frühling und Sommer sind sie unverzichtbar: Sonnenschirme, Markisen und Co.
Quelle: IMAGO / Zoonar

#6 Sichtschutz oder Pavillon aufstellen

Bauliche Veränderungen am Balkon, im Garten oder an der Terrasse so wie Änderungen, die das Außenbild des Miethauses verändern, müssen von den Vermieter*innen genehmigt werden. Dazu gehört etwa das Anbringen einer Markise , einer Balkonverkleidung oder das Aufstellen eines Pavillons im Garten. Besteht jedoch eine Belastung durch zu hohe Sonneneinstrahlung, dürfen Vermieter*innen einem Bau nicht willkürlich widersprechen. Für den Sichtschutz auf dem Balkon ist allerdings keine Genehmigung erforderlich.

Weiter geht's …

Ein Pool oder Planschbecken sind die perfekte Erfrischung, wenn die Temperaturen steigen.
Quelle: IMAGO / Teutopress

#7 Pool aufstellen 

Ein kleines Planschbecken auf dem Balkon ist grundsätzlich immer erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt wurde. Dasselbe gilt für Pools und Sandkästen. Allerdings muss die Traglast des Balkons beim Aufstellen eines Pools unbedingt beachtet werden. Sonst droht, dass der Balkon einstürzt. Im Garten können Vermieter*innen das Aufstellen von großen Aufstell- oder Einbaupools untersagen. 

Was im Garten und auf dem Balkon außerdem beachtet werden muss, erfährst du auf der nächsten Seite …

Wenn die Tage länger und wärmer werden, wird der Outdoor-Bereich zum idealen Ort, um Wäsche zu trocknen.
Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer

#8 Wäsche auf dem Balkon oder im Garten trocknen

Laut deutschem Mietrecht darfst du kleine Wäsche wie Unterwäsche oder T-Shirts auf dem Balkon aufhängen. Dies ist auch der Fall, wenn im Miethaus ein Trockenraum vorhanden ist oder eine Mietklausel aufgesetzt wurde, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagt. Um Rücksicht auf die Nachbarschaft und weitere Mietparteien zu nehmen, solltest du große Wäsche wie Bettwäsche allerdings im dafür vorgesehenen Trockenraum aufhängen. Auch bei baulichen Veränderungen wie der Verankerung einer Wäscheleine an der Hauswand solltest du dies unbedingt vorher mit dem Vermieter oder der Vermieterin absprechen. Im Garten kann das Aufhängen von Wäsche vonseiten Vermieter*innen untersagt werden, wenn ein Trockenraum vorhanden ist. 

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Ob Haustiere auf dem Balkon gehalten werden dürfen? …

Haustiere sind für viele Haushalte unentbehrlich.
Quelle: IMAGO / Westend61

#9 Haustiere 

Grundsätzlich dürfen Haustiere ohne Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters auf dem Balkon oder im Garten gehalten werden. Laut Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren nämlich nicht zulässig. Jedoch solltest du darauf achten, dass deine Nachbarschaft nicht durch Lärm oder unangenehme Gerüche belästigt wird. Wichtig: Bei Verwahrlosung des Balkons dürfen Eigentümer*innen die Tierhaltung unter Umständen unterbinden. Außerdem sollte der Balkon entsprechend gesichert werden, damit dein Haustier nicht entwischt oder sich verletzt. Bei exotischen oder großen Tierarten gibt es eine Ausnahme: Hier muss eine Haltungserlaubnis der Vermieter*innen eingeholt werden. 

Die nächste Sache erstaunt dich bestimmt …

Von Vermieter*innen werden Satellitenschüsseln oft als Störbild empfunden.
Quelle: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

#10 Satellitenschüssel installieren 

Bevor du eigenmächtig einen Satellitenschlüssel auf dem Balkon installierst, solltest du dies vorher mit den Hauseigentümer*innen absprechen. Denn ähnlich wie beim Anbringen einer Wäscheleine an der Hauswand muss bei baulichen Veränderungen das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden. Die Hausfassade darf nicht beschädigt und auch das Erscheinungsbild des Hauses darf nicht beeinträchtigt werden.

Wie sieht es hier aus?

Darf man einfach so Solaranlagen am Balkon befestigen?
Quelle: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

#11 Solaranlagen

Balkon-Solaranlagen werden immer beliebter – doch sind sie überhaupt erlaubt? In Deutschland sind seit 2018 kleine Photovoltaik-Module zulässig, die am Balkongeländer befestigt oder aufgestellt werden können, sofern sie der Norm DIN VDE 0100-551-1 entsprechen. Seit Mai 2024 ist die Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt begrenzt, während die Solarmodule bis zu 2000 Watt Peak leisten dürfen. Zudem ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Pflicht. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen müssen allerdings Vermieter*in oder die Eigentümergemeinschaft einbeziehen. Da Balkon-Solaranlagen künftig als privilegierte Maßnahme gelten, sind Widersprüche erschwert – eine Genehmigung bleibt jedoch erforderlich.

Pinterest Pin Was ist auf dem eigenen Balkon verboten?